AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Edel Music & Entertainment GmbH

I. Allgemeines
1. Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden „die Bedingungen“) gelten für die Geschäftsverbindung zwischen unternehmerischen Käufern und der Edel Music & Entertainment GmbH (im Folgenden „Edel“), Neumühlen 17, 22763 Hamburg ausschließlich. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Warenlieferungen von Edel, insbesondere für den Bereich der Bild/Tonträger (u.a. DVD’s CD’s , VHS, Vinyl) sowie für den Bereich der Verlags- und Druckerzeugnisse (u.a. Bücher, Bildbände, Kalender, Zeitschriften, Romane u.ä), sofern hier nichts anderes bestimmt wird. Entgegenstehende oder die Bedingungen von Edel ergänzende Bedingungen des Käufers gelten gegenüber Edel nicht, auch wenn Edel ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen des Käufers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Käufer.

2. Zum Abschluß und zur Änderung von Vereinbarungen über den Verkauf und die Lieferung von Bild-/Tonträgern sind nur die Geschäftsführer, die Prokuristen und sonst Bevollmächtigten von Edel ermächtigt.

3. Die Angebote von Edel sind unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits ein Angebot abzugeben. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Edel das verbindliche Angebot des Käufers annimmt. Schweigen gilt nicht als Annahme.

4. Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung durch Edel an Dritte abzutreten.

5. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen wird Edel dem Käufer schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Käufer einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird Edel den Käufer im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hinweisen.

6. Der Verzicht auf die Einhaltung einzelner Bestimmungen dieser AGB bedeuten keinen Verzicht auf die Einhaltung der übrigen AGB.

II. Preise
1. Sofern bestimmte Preise im Vertrag, d.h. bei Angebot und Annahme, nicht vereinbart sind, wird Edel die am Tag der Lieferungen geltenden Listenpreise (Händlerabgabepreise) zuzüglich Servicepauschale und zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer berechnen. Alle Preise verstehen sich in €.

2. Im Falle preisgebundener Druckerzeugnisse berechnen sich die Preise von Edel, sofern diese nicht im Vertrag, d.h. bei Angebot und Annahme, gesondert vereinbart sind, nach den am Tag der Lieferungen geltenden Brutto-Ladenpreise abzüglich etwaig vereinbarter Rabatte. Alle Preise verstehen sich in € und zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer.

3. Erfolgt eine Bestellung zu Preisen, die zugunsten des Käufers von den geltenden Listenpreisen (Händlerabgabepreisen) bzw. den gebundenen Brutto-Ladenpreisen einschließlich Rabattierungen abweichen, so ist eine solche Lieferung von jeglicher Bonifizierung, weiterer Rabattierung, oder von einem kulanzweise gewährten Umtauschrecht ausgeschlossen.

III. a) Versand und Gefahrübergang betreffend Bild/Tonträger
1. Alle Lieferungen von Bild-, Ton- sowie Bild- /Tonträgern bis zu einem Warenwert von netto 99,99 € erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers an dessen Lieferadresse.

2. Alle Lieferungen von Bild-, Ton- sowie Bild- /Tonträgern ab einem Warenwert von netto 100,00 € erfolgen auf Kosten und Gefahr von Edel an die Lieferadresse des Käufers.

3. Nichterhalt einer Sendung ist Edel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen.

III. b) Versand und Gefahrübergang betreffend Verlags- und Druckerzeugnisse
1. Alle Lieferungen von Verlags-, Buch- und sonstigen Druckerzeugnissen erfolgen unfrei – auf Kosten und Gefahr des Käufers – ab dem Ort der Verlagsauslieferung bzw. Druckerei (gelegen in Deutschland) an die Lieferadresse des Käufers.

2. Nichterhalt einer Sendung ist Edel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen.

IV. Zahlung
1. Zahlungen an Edel sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse ohne Abzug zu leisten. 31 Tage nach Rechnungsdatum kommt der Schuldner in Verzug. Edel kann in Abweichung von Satz 1 vor der Auslieferung die Rechnung sofort fällig stellen. Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen duch den Käufer hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zwischen Edel und dem Käufer zur Folge.

2. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber und nicht an Erfüllungs Statt, sowie unter Berechnung aller Einzugsspesen. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnet Edel die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder Protest übernimmt Edel nicht.

3. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von Edel anerkannt sind.

4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so hat Edel zur Sicherung der offenstehenden Forderungen das Recht, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen (siehe unter VI. dieser AGB) und diese anschließend zu verwerten und/oder einen Service- und Lieferstopp zu verhängen, bis der Käufer die Rückstände zahlt. Im Falle eines Service- und Lieferstopps wird der Bestand des Vertrages zwischen Edel und dem Käufer nicht berührt, insbesondere wird der Käufer nicht von der Pflicht zur Zahlung befreit. Zahlt der Käufer den rückständigen Zahlungsbetrag, so steht ihm das Recht zu, den Vertragsgegenstand herauszuverlangen und die Aufhebung des Service- und Lieferstopps zu verlangen.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Edel behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis sämtliche – gegenwärtige und zukünftige – Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer erfüllt sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Edel in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und vom Eigentumsvorbehalt erfassten Forderungen erlischt dieser endgültig. Durch das spätere Entstehen weiteret Forderungen lebt der Eigentumsvorbehalt nicht wieder auf.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu lagern und die Waren gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und andere Risiken hinreichend auf seine Kosten zu versichern. Edel ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über den Abschluss der Police und die Zahlung der Versicherungsprämien zu verlangen. Der Käufer tritt seine Ansprüche aus der Versicherungspolice gegen die Versicherungsgesellschaft bereits jetzt an Edel ab. Edel nimmt die Abtretung hiermit an.

3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern; eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist ihm untersagt.

4. Für den Fall, daß der Käufer Vorbehaltsware weiterverkauft, tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschl. Umsatzsteuer) – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Nebenrechten an Edel ab. Edel nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Edel verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und der Käufer seine Zahlungen nicht eingestellt hat. Auf Verlangen Edels hat der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Edel ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Käufers offenzulegen. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, Edel nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den Edel dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer berechnet hat.

5. Für den Fall, daß die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an Edel ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Käufer wegen Verlusten oder Schäden erwirbt, werden hiermit an Edel abgetreten. Edel nimmt sämtliche Abtretungen unter dieser Ziffer an.

6. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug oder verletzt er sonst eine wesentliche Vertragspflicht, hat Edel das Recht, nach ihrer Wahl die noch nicht bezahlte Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist herauszuverlangen und die Abtretung etwaiger Rechte zum Besitz des Käufers gegenüber Dritten zu verlangen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, Edel die Vorbehaltsware herauszugeben. Ferner ist Edel berechtigt, das Recht des Käufers auf Weiterverkauf zu widerrufen, die aus dem Weiterverkauf entstandenen und entstehenden Forderungen des Käufers einzuziehen sowie sämtliche dem Käufer aus dem Weiterverkauf entstandenen und entstehenden Rechte gegenüber Dritten geltend zu machen und die Vorbehaltsware zu nutzen, zu verwerten oder weiterzuveräußern. Edel kann den Verwertungserlös der Vorbehaltsware mit den offenen Forderungen verrechnen. Der Käufer haftet für den Verlust, wenn der Verwertungserlös unter dem Kaufpreis liegt. Auf Verlangen von Edel ist der Käufer verpflichtet, die Schuldner schriftlich zu benachrichtigen, Edel Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Der Käufer hat Edel ferner, während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung, Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren und Edel eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7. Übersteigt der Wert der Sicherung die Höhe der Forderungen von Edel um mehr als 50 %, wird Edel Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

8. Wird im Eigentum von Edel stehende Ware oder werden an Stelle dieser Ware getretene Forderungen durch Gläubiger des Käufers gepfändet oder abgetreten, so hat der Käufer hiervon Edel unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen Mitteilung zu machen. Er hat weiterhin die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändung, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen, soweit sie nicht von dem Dritten zurückgefordert werden können. Die Kosten bei der Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Käufer.

VII. Lieferung und Mängelrügen
1. Teillieferungen sind zulässig und sind vom Käufer anzunehmen. Übermittelte Lieferdaten (z.B. Liefertermine) sind nur dann verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet und von Edel ausdrücklich bestätigt wurden. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so ist Edel berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

2. Die Lieferfrist verlängert sich – auch nach Verzugseintritt – angemessen bei Verzögerung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt und aller unvorhersehbaren Hindernisse, die außerhalb des Einflusses von Edel liegen, soweit solche Hindernisse auf die Herstellung und/oder Lieferung von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Hindernisse bei den Vorlieferanten Edels eintreten. Wird Edel die Vertragserfüllung aus den zuvor genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich oder ist der ursprüngliche Liefertermin um vier Wochen überschritten, so ist Edel berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer kann von dem Vertrag nur zurücktreten, wenn er Edel nach Überschreiten des Liefertermins schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn Edel nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Von den o.g. Hindernissen bzw. der Unmöglichkeit wird Edel den Käufer umgehend verständigen.

3. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei Edel zur Zeit der Lieferung üblich ist, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. Eigenschaften gelten nur dann als garantiert, wenn dies besonders vereinbart worden ist. Edel steht nicht dafür ein, dass ihre Waren ausländische Urheberrechte Dritter verletzen könnten.

4. Die Lieferungen sind unverzüglich nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Beanstandungen hat der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Entgegennahme der Ware unter Vorlage des Lieferscheins oder der Rechnung durch den Käufer unter genauer Angabe des Mangels der Edel Music & Entertainment GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Mängelrügen können höchstens ein Jahr nach der Lieferung geltend gemacht werden. Unterlässt der Käufer die von ihm geschuldete Rüge, sind alle Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Anforderung Edels die beanstandete Ware an Edel zurückzusenden. Die Kosten des Transports trägt Edel. Sollte sich herausstellen, dass kein Mangel vorliegt, sind die Transportkosten und die Kosten für die Nachforschungen von dem Käufer zu tragen. Allein in der Mängelrüge ist nicht das Verlangen enthalten, das Vertragsverhältnis zu beenden.

VIII. a) Rücksendungen (Retouren) betreffend Bild/Tonträger
1. Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn Edel den Käufer ausdrücklich dazu aufgefordert hat oder wenn dem Käufer andere als die von ihm bestellte Ware übersandt wurde. Außerdem dürfen zurückgesendet werden Ansichtssendungen, die bis zum aus der Rechnung ersichtlichen Rücksendungs- bzw. Zahlungstermin zurückgesendet werden können sowie kulanzweise Retouren gemäß VIII. a) Absatz 3 ff.. Rücksendungen des Käufers, gleich aus welchem Grund, müssen stets unverzüglich erfolgen.

2. Rücksendungen aus Lieferungen von Edel haben ausschließlich an unser Distributionszentrum wrapper Nord GmbH c/o optimal media GmbH, Glienholzweg 7, 17207 Röbel/Müritz zu erfolgen.

3. Retouren können von Edel bis auf Widerruf kulanzweise angenommen werden, wenn:
a) die Ware nachweislich von Edel geliefert wurde und
b) die Ware sich noch im wiederverkaufsfähigen Zustand befindet;

4. Kulanzweise Retouren sind ausgeschlossen, wenn:
a) die Ware sich nicht mehr im derzeit gültigen Lieferprogramm von Edel befindet oder mittels Streichliste von der Rückgabe ausgeschlossen ist (Streichware);
b) die Ware ausdrücklich vom kulanzweisen Umtausch ausgeschlossen wurde;
c) es sich um Vinyl-Tonträger und/oder um Abspielgeräte mit NFC-Chips (wie z.B. KEKZE) handelt, es sei denn, eine Rücknahme ist ausdrücklich vereinbart.

5. Die Prüfung und Genehmigung der Voraussetzungen der Retouren in den Fällen VIII. a) 3. a), b), 4. a), b) und c) erfolgt durch Edel.

6. Alle nach vorstehender Regelung zulässigen kulanzweisen Retouren werden einer kunden-individuellen Retourenquote zugerechnet. Diese beträgt jedoch maximal 5 % des aufgelaufenen Umsatzes des laufenden Jahres zum Zeitpunkt des Eingangs der Retoure.

7. Die in VIII. a) Absatz 6 vereinbarte Regelung gilt nicht für solche Tonträger, die von Edel falsch geliefert wurden oder bei Gefahrübergang auf den Käufer mangelhaft waren.

8. Die von Edel akzeptierten Retouren werden dem Käufer gutgeschrieben. Sämtliche Gutschriften werden auf Grundlage des niedrigsten bezogenen Preises für das jeweilige Produkt erstellt. Eine Barauszahlung des Gutschriftbetrages ist erst nach Beendigung der Geschäftsverbindung möglich. Der Käufer ist nicht berechtigt, Retourenverrechnungen vor Gutschriftserteilung vorzunehmen. Für vom Käufer bestickerte und zurückgesandte Ware behält Edel sich vor, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1,00 € je Tonträger in Abzug zu bringen. Ist ein Skontoabzug vereinbart, so erfolgt die Berücksichtigung der Skontierung sowohl bei Rechnung als auch bei der Gutschrift. Ein Skontoabzug kann von Edel abgelehnt werden, wenn der Kunde mit anderen Zahlungen in Verzug ist.

9. Sollte die in VIII. a) Absatz 6 vereinbarte Retourenquote mit der Rückgabe überschritten werden, werden diese wie folgt behandelt: bei Lizenzprodukten der Edel-Gruppe erfolgt eine Gutschrift in Höhe von 50 % des niedrigsten bezogenen Preises für das jeweilige Produkt (exklusive Servicepauschale), bei Vertriebsprodukten Dritter erfolgt keine Gutschrift.

10.Alle sonstigen unberechtigten Retouren (z.B. Streichware, Fremdware sowie vom Käufer beschädigte Ware) werden weder an den Käufer zurückgesandt noch gutgeschrieben und ohne Ersatz – auf Kosten des Käufers – vernichtet.

VIII. b) Rücksendungen (Remissionen) betreffend Verlags- und Druckerzeugnisse
1. Für Verlags- und Druckerzeugnisse besteht – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart – kein Remissionsrecht.

2. Remissionen aus Warenlieferungen – die abweichend von VIII. b) 1. vereinbart wurden –, können nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Rechnungsdatum anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass diese Remissionen vom dem zuständigen Mitarbeiter von Edel vorher schriftlich genehmigt werden. Der Rücksendung ist die schriftliche Genehmigung (Remissionsschein) sowie die Rechnungskopie beizufügen. Für die Genehmigung der Remission gelten die Bedingungen unter VIII a) Absatz 3. und Absatz 4.

3. Genehmigte Remissionen hat der Käufer an die von Edel in der Remissionsgenehmigung benannten Adresse für Remissionen auf eigene Kosten und Gefahr zu versenden.

4. Ungenehmigte Remissionen werden zu Lasten des Absenders an ihn zurückgesandt. Eine Haftung jedweder Art für Schäden an oder den Untergang der zurückgesandten Ware wird dafür weder von Edel noch durch das Distributionszentrum von Edel übernommen.

5. Edel behält sich vor, nicht genehmigte Remissionen in Ausnahmefällen nach Rücksendung nachträglich anzuerkennen.

6. Der Gutschriftsbetrag aus dem Nettowarenwert reduziert sich bei Vorliegen nachfolgender Sachverhalte wie folgt:
– um 10 % Abzug für nicht genehmigte oder falsch adressierte Remissionen.
– um 20 % Abzug für nicht genehmigte und falsch adressierte Remissionen.
– um 30 % Abzug für nicht mehr verlagsneue bzw. verkaufsfähige Ware.

IX. Gewährleistung
1. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht Edel zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Käufer alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt hat.

2. Weitergehende Ansprüche sind, soweit sich nicht aus Ziffer X. etwas anderes ergibt – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.

3. Öffentliche Äußerungen von Edel, dem Hersteller der gelieferten Waren oder dessen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung, stellen keine Beschreibungen der Beschaffenheit der Waren und keine Garantie derselben dar.

4. Die Ansprüche wegen Mängeln der Ware verjähren in einem Jahr.

5. Die Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

X. Haftung
1. Edel haftet nur auf Schadensersatz und für entstandene Schäden, wenn:
a) die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist, wie z.B. nach dem ProduktHaftG oder in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; oder wenn
b) eine Garantie verletzt wird; oder wenn
c) der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruht; oder wenn
d) schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht), das heißt eine Pflicht, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die die andere Partei vertrauen darf, verletzt.

2. In allen anderen Fällen ist die Haftung von Edel für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen. Insbesondere haftet Edel nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Käufers.

3. Auf jeden Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, den Edel bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnte oder hätte vorhersehen können. Diese Beschränkung gilt nicht in den Fällen des Abs. 1 Unterabsätze a), b) und c) dieser Klausel „X. Haftung“. Edel haftet nicht, wenn die Ware entgegen den vertraglichen Bestimmungen genutzt wird.

4. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nach vorstehenden Absätzen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Edel.

XI. Exportgeschäfte
Für Lieferungen an Exportkunden im Ausland gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

1. Bei Verträgen, in denen der Kaufpreis in einer anderen Währung als € bestimmt ist, kann Edel bis zur Bewirkung der Zahlung verlangen, dass die Rechnung in der Fremdwährung gezahlt wird.

2. Edel ist berechtigt, durch Bundes- und Landesgesetz zur Erhebung gelangende neue Abgaben (einschl. Zölle) oder Erhöhungen bereits bestehender Abgaben, wodurch die Herstellung oder Lieferung der Ware unmittelbar oder mittelbar betroffen oder verteuert wird, in voller Höhe dem Kaufpreis zuzuschlagen. Dies gilt nicht für solche Kostensteigerungen, die innerhalb der ersten 4 Wochen nach Vertragsschluss entstehen. Edel wird dem Käufer die neuen Abgaben bzw. Erhöhungen auf Verlangen nachweisen.

XII. Sonstige Bestimmungen
1. Die von Edel gelieferten Waren sind ausschließlich zum Verkauf an Wiederverkäufer und zum Verkauf an den Endverbraucher zum Zwecke der privaten Vorführung bestimmt. Jegliche darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung und die Vermietung, ist verboten und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

2. Sofern die dem Käufer gelieferten, bespielten Bildtonträger (DVD, Blu-ray Disc, CD-ROM, Videocassetten, Bildplatten oder vergleichbare Bildtonträger) aus Jugendschutzgründen mit Alterskennzeichnungen versehen sind, ist der Käufer verpflichtet, die auf den Verkaufs-Bildtonträgern angebrachten Altersfreigaben unbedingt zu beachten. Solche Produkte dürfen nur an solche Personen abgegeben werden, die das auf dem Bildtonträger angegebene Alter erreicht haben. Im Zweifel muss sich die Person ausweisen. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.

3. Für die Lieferung von Verlags- und Druckerzeugnisse im Sinne dieser Bedingungen gilt im Übrigen die Verkehrsordnung für den Deutschen Buchhandel in ihrer jeweils gültigen Fassung.

XIII. Schlußbestimmungen
1. Jede Veränderung der Ware ist unzulässig. Es wird darauf hingewiesen, daß dem Export unserer Waren möglicherweise Urheber- oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Edel haftet nicht, wenn der Käufer insoweit in Anspruch genommen wird.

2. Wird gegen den Käufer im Laufe der Geschäftsbeziehungen ein Antrag über Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, hat Edel das Recht, sich von mit dem Käufer ausgehandelten Jahreskonditionsabsprachen mit sofortiger Wirkung zu lösen.

3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) findet keine Anwendung.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von Edel.

5. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Stand: 01.01.2023 (SE)

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